Satzung

Stand: 10.11.2021

§1 Grundsätze

1. Die Grüne Hochschulgruppe engagiert sich für Umwelt- und Tierschutz, soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung.

2. Dabei messen wir den Themen Mobilität, Ernährung, Inklusion und Nachhaltigkeit eine besondere Bedeutung im Unikontext zu.

§2 Organe

1. Ansprechpartner*innen
Es wird zwei Ansprechpartner*innen geben, die für andere Gremien die Rolle der Vermittlung übernehmen. Sie fungieren auch als Ansprechpartner*innen für die StuVe. Am Anfang jeden Semesters werden die Ansprechpartner*innen gewählt. Dabei sollen, wenn möglich, die zwei Posten quotiert vergeben werden.

2. Sitzungsleitung
Die Sitzungsleitung sowie Vorbereitung der Treffen kann von jedem Mitglied übernommen werden. Am Ende eines Treffens wird bestimmt, wer diese Aufgabe für das nächste Treffen übernimmt.

3. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Monat statt. Dazu wird von den jeweils bestimmten Mitgliedern über die Mailingliste und auf der Homepage eingeladen. Sie fasst Beschlüsse und wählt die Ansprechpartner*innen. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich.

4. Schatzmeister*in
Der/die Schatzmeister*in verwaltet das Vermögen der Hochschulgruppe und dokumentiert Einnahmen und Ausgaben. Er/Sie wird zu Beginn des Semesters gewählt.

§3 Mitgliedschaft

1. Jede*r Studierende, Mitarbeiter und Alumni der Uni Ulm kann ordentliches Mitglied der Hochschulgruppe werden.

2. Die nicht-ordentliche Mitgliedschaft steht für alle Personen auch außerhalb der Uni Ulm offen. Sie dürfen auf Versammlungen anwesend sein und mitdiskutieren, sind aber nicht stimmberechtigt.

3. Die ordentliche und nicht-ordentliche Mitgliedschaft wird verweigert, wenn Personen in ihrem Denken und Handeln gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.